Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang F. Hammer († 2017)
Dr. jur. Wolfgang F. Hammer († 2017), Studium an den Universitäten Hamburg, Freiburg, Berlin und Mainz, wissenschaftlicher Assistent. Langjähriger Syndikus eines internationalen Konzerns. Seit 1977 freier Rechtsanwalt. Verstorben 2017.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Verträgen aller Art, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht, nicht zuletzt bei der Bildung von zulässigen Kooperationen unter Wettbewerbern der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Zahlreiche Vorträge bei Verbandsveranstaltungen und Seminare zu diesen Themen.
Schriftliche Stellungnahmen zu praxisnah entwickelten Kooperations-Konstellationen und Begründung von deren Zulässigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Anwendung der 7. GWB-Novelle.
Gründung und Betreuung zahlreicher
• Kartelle
• Gemeinschaftsunternehmen
• kartellfreier Kooperationen
Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen beim Bundeskartellamt.
Besondere Erfahrung bei der Bildung von Kooperationen aller Fachgruppen der Steine-und-Erden-Industrie.
Bewährte Kontakte zu Behörden und Verbänden.