Fachtagung des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e. V.
vom 19.02.2013 in Ostfildern:
Anlass der Veranstaltung war die Vorlage des Ergebnisses der Sektoruntersuchung Walzasphalt durch das Bundeskartellamt. Von 286 in der Form eines Gemeinschaftsunternehmens organisierten Walzasphaltwerken hat das Bundeskartellamt 212 Werke als kartellrechtlich bedenklich und lediglich 56 Werke als kartellrechtlich unbedenklich eingestuft. In dem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Walzasphalt hat das Bundeskartellamt den Kreis der als bedenklich einzustufenden Gemeinschaftsunternehmen gegenüber der bisherigen Rechtsprechung und Praxis deutlich erweitert.
Ziel der Veranstaltung war es, anhand der vom Bundeskartellamt entwickelten Fallgruppen den Teilnehmern die vom Bundeskartellamt als bedenklich eingestuften Konstellationen darzustellen und sie daher selbst in den Stand zu versetzen, entsprechende kritische Konstellationen zu erkennen. Schwerpunkt des Seminars war daher die Darstellung der Fallgruppen bedenklicher Konstellationen anhand von konkreten Beispielsfällen und die Darstellung alternativer Möglichkeiten zulässiger Gestaltungen.
Über den Autor:
Dr. Ralf Müller-Feldhammer, geboren 1961. Studium in Erlangen, Lausanne, Freiburg und Austin, Texas. Seit 1990 Rechtsanwalt. 1993 – 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter Univ. Leipzig. Tätigkeitsschwerpunkte: Gründung von Kartellen und Gemeinschaftsunternehmen sowie Beratung und Betreuung mittelständischer Unternehmen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Bußgeldverfahren. Betreuung mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts. Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs.