Das inzwischen bestehende Internet-Portal ist ursprünglich aus einem Digitalisierungsausschuss des Industrieverbandes Steine-Erden Baden-Württemberg hervorgegangen. Bereits im Rahmen dieses Ausschusses wurden die Grundlagen für die Gründung des Portals gelegt. Im Rahmen einer Gründungsveranstaltung im Jahr 2022 wurden dann die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Portals gelegt, insbesondere dessen Kapitalausstattung, die Rechtsform des Trägers und die handelnden Personen. Im Anschluss daran wurden die grundlegenden Vertragswerke, darunter ein Rahmenvertrag zur Erstellung des Branchenportals und ein Vertrag über den Betrieb des Branchenportals entworfen und abgeschlossen. Anschließend wurde eine Selbsteinschätzung der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Portals gefertigt. Das Portal ist seit 2023 online.
Aus 2 bestehenden konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Transportbeton mit insgesamt 10 Gesellschaftern konnte durch Gründung einer Dachgesellschaft ein einheitliches Unternehmen gebildet werden. Die beiden ursprünglichen konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen wurden aufrechterhalten und fungieren nunmehr als Zwischengesellschaften. Die insgesamt 10 Transportbetonstandorte wurden durch Verpachtung in die Dachgesellschaft eingebracht. Das Personal dieser Transportbetonwerke und der Verwaltungen wurde im Zuge des Betriebsübergangs in die Dachgesellschaft eingebracht, so dass die Dachgesellschaft insgesamt konzentrativ ausgestaltet ist. Die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen wurden vorgenommen, insbesondere die erforderlichen Beschlussfassungen, die Überführung des Personals und die begleitenden vertraglichen Gestaltungen, wie z. B. Pachtverträge, Gesellschaftsverträge etc.
Das Vorhaben wurde mit einer Selbsteinschätzung der kartellrechtlichen Zulässigkeit ausgestattet.
2017 wurde vom BKartA der Abschlussbericht der Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie in Deutschland veröffentlicht. Bereits 2 Jahre zuvor hatte das BKartA ein Verwaltungsverfahren gegen ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Transportbeton zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit eingeleitet. In allen 4 bearbeiteten Fällen konnten die Bedenken des BKartA dadurch entkräftet werden, dass einzelne Gesellschafter, welche im Tätigkeitsbereich des Gemeinschaftsunternehmens eigene Transportbetonaktivitäten unterhielten, aus dem Gemeinschaftsunternehmen ausschieden. In allen 4 Fällen konnten somit einvernehmliche Regelungen zwischen den Beteiligten und dem BKartA gefunden werden, welche eine Auflösung des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens insgesamt verhindert haben. Die begleitenden Maßnahmen, Erstellung eines Entflechtungsplans, Einberufung von Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen und beratende Begleitung dieser Schritte, sowie Abstimmung mit dem BKartA, mussten unter starkem zeitlichem Druck erledigt werden und konnten zu einem für die betroffenen Gesellschaften und deren Gesellschafter zufriedenstellenden Ergebnis geführt werden.
Fallbericht des BKartA vom 20.07.2020 – AZ B1-216/17 [PDF] →
Im Jahr 2013 hat das Bundeskartellamt insgesamt 10 Unternehmen, vorwiegend im Raum Baden-Württemberg und Bayern wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen und abgestimmter Verhaltensweisen beim Vertrieb von Fertiggaragen durchsucht.
Vorgeworfen wurde den Unternehmen im südwest-deutschen Raum, sich im Zeitraum 2005 bis 2012 mehrfach pro Jahr getroffen zu haben, mit dem Ziel, Mindestverkaufspreise für Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Die Teilnehmer des Arbeitskreises sollen im Raum Südwestdeutschland und angrenzend im Raum Bayern drei verschiedene Preiszonen mit dem Ziel eingerichtet haben, das Preisniveau in den jeweiligen Zonen zu stabilisieren. Außerdem soll es zu einer Differenzierung der vereinbarten Preise je nach branchentypischen Kundengruppen und einer Abstimmung über die Einführung diverser Zuschlagspositionen gekommen sein.
Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer haben in dem sich an die Durchsuchungen anschließenden Bußgeldverfahren ein betroffenes Unternehmen vertreten. In Abstimmung mit dem Bundeskartellamt wurde seitens Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer frühzeitig, d. h. noch vor Abschluss der Ermittlungen, ein Settlement-Verfahren eingeleitet.
In dem Verfahren konnte dargestellt werden, dass sich eine bußgeldrelevante Beteiligung des betroffenen Unternehmens an den angeblichen Absprachen nur auf einen Teil des untersuchten Zeitraums bezogen hat. Auch konnte dargestellt werden, dass sich der getätigte Umsatz des Unternehmens in dem relevanten Zeitraum nur teilweise auf den Vertrieb von Fertiggaragen bezogen hat. Schließlich konnte die Rolle des betroffenen Unternehmens als Mitläufer bei den getätigten Absprachen und die schwierige Situation des betroffenen Unternehmens im Markt dargestellt werden.
Ende 2014 konnte daher mit dem Bundeskartellamt eine Einigung über die Geldbuße für das betroffene Unternehmen und die Geldbußen für deren Geschäftsführer gefunden werden.
Am 23.02.2010 hat das Bundeskartellamt in Deutschland vier Unternehmen wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bzw. abgestimmter Verhaltensweisen beim Vertrieb von Betonrohren, Betonschächten und sonstigen Kanalbauten durchsucht.
Gegen weitere vier Unternehmen und Verantwortliche wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen eingeleitet.
Im Zuge des sich anschließenden Bußgeldverfahrens haben Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer einen Hersteller in dem Verfahren vertreten. Gegenüber dem Bundeskartellamt konnte dargestellt werden, dass sich der Hersteller aufgrund von wirtschaftlichen Abhängigkeiten in einer schwierigen Marktsituation befand. Ferner konnte gegenüber dem Bundeskartellamt dargestellt werden, dass nur ein geringer Teil der von dem Hersteller getätigten Umsätze von den durch das Bundeskartellamt nachgewiesenen Absprachen betroffen war.
Anfang des Jahres 2012 konnte daher mit der 12. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts eine Einigung sowohl über die Geldbuße für das herstellende Unternehmen als auch über die Geldbuße für dessen Geschäftsführer gefunden werden.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 01.03.2012 [PDF] →
