Reden ist Silber… Kartellrechtlich zulässige Wahrnehmung von Kontakten mit Wettbewerbern

Kartellrechtsschulungen des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und
Erden e. V. (BlV) am 04.10.2018 in Ismaning und am 15.10.2018 in Kinding

Der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e, V. hat im Oktober 2018 an zwei Standorten in Bayern für seine Mitglieder Kartellrechtsschulungen angeboten. Mit den Kartellrechtsschulungen sollten den Teilnehmern kartellrechtliche Grundlagen, insbesondere Inhalt und Geltungsbereich des Kartellverbots, vermittelt werden, dies vor allem anhand praktischer Fälle in Gestalt von Bußgeldverfahren. In diesem Zusammenhang wurden auch aktuelle Themen, so z. B. die neue Praxis des Bundeskartellamts zu Liefergemeinschaften und Kollegenlieferungen besprochen. Behandelt wurden außerdem Ausnahmen vom Kartellverbot, insbesondere das Mittelstandskartell und das konzentrative Gemeinschaftsunternehmen.

In einem zweiten Abschnitt wurden den Teilnehmern die verbotenen Verhaltensweisen, insbesondere die nach dem Kartellverbot untersagten Kernbeschränkungen des Wettbewerbs vermittelt. In einem dritten Abschnitt wurde das Verhalten der Teilnehmer in kritischen Situationen, so z. B. in Verbandsveranstaltungen, bei Preiserhöhungen und das Verhalten bei kartellrechtlichen Ermittlungen besprochen.

Ziel der Veranstaltung war es, bei den Teilnehmern das Bewusstsein für die Grenzen zulässigen Verhaltens im Wettbewerb zu schärfen.

Teilnehmer der Veranstaltung waren Unternehmer und Vertriebsmitarbeiter von Unternehmen der Steine- und Erden Industrie sowie der Transportbetonindustrie.

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