Gemeinschaftsunternehmen in der Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie. Zulässige Gestaltung eines konzentrativen Gemeinschaftsunternehmens.

Fachtagung des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V. sowie dem Fachverband Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e. V.
vom 13.07.2010 in Ostfildern:

Anlass dieser Fachtagung war die Auflösung eines Gemeinschaftsunternehmens in Baden-Württemberg im Sektor Transportbeton auf Betreiben des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt hatte im Zusammenhang mit der Auflösung darauf hingewiesen, dass die Prüfung und Beachtung des Kartellverbots auch im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsunternehmen in der Verantwortung der Unternehmen liege. Das Amt werde gegen unzulässige Konstellationen gegebenenfalls auch mit Bußgeldverfahren vorgehen.

Das Referat thematisiert schwerpunktmäßig die von dem Bundeskartellamt aufgegriffene kartellrechtlich unzulässige Konstellation eines Gemeinschaftsunternehmens in der Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie. Anhand der Darstellung eines konkreten Beispielsfalles sollte den Teilnehmern des Seminars die Fähigkeit vermittelt werden, gegebenenfalls unzulässige Konstellationen im eigenen Unternehmen zu erkennen. Außerdem wurden Wege aufgezeigt, wie unzulässige Konstellationen kartellrechtlich zulässig gestaltet werden können.

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