Aus 2 bestehenden konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Transportbeton mit insgesamt 10 Gesellschaftern konnte durch Gründung einer Dachgesellschaft ein einheitliches Unternehmen gebildet werden. Die beiden ursprünglichen konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen wurden aufrechterhalten und fungieren nunmehr als Zwischengesellschaften. Die insgesamt 10 Transportbetonstandorte wurden durch Verpachtung in die Dachgesellschaft eingebracht. Das Personal dieser Transportbetonwerke und der Verwaltungen wurde im Zuge des Betriebsübergangs in die Dachgesellschaft eingebracht, so dass die Dachgesellschaft insgesamt konzentrativ ausgestaltet ist. Die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen wurden vorgenommen, insbesondere die erforderlichen Beschlussfassungen, die Überführung des Personals und die begleitenden vertraglichen Gestaltungen, wie z. B. Pachtverträge, Gesellschaftsverträge etc.
Das Vorhaben wurde mit einer Selbsteinschätzung der kartellrechtlichen Zulässigkeit ausgestattet.
