2017 wurde vom BKartA der Abschlussbericht der Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie in Deutschland veröffentlicht. Bereits 2 Jahre zuvor hatte das BKartA ein Verwaltungsverfahren gegen ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Transportbeton zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit eingeleitet. In allen 4 bearbeiteten Fällen konnten die Bedenken des BKartA dadurch entkräftet werden, dass einzelne Gesellschafter, welche im Tätigkeitsbereich des Gemeinschaftsunternehmens eigene Transportbetonaktivitäten unterhielten, aus dem Gemeinschaftsunternehmen ausschieden. In allen 4 Fällen konnten somit einvernehmliche Regelungen zwischen den Beteiligten und dem BKartA gefunden werden, welche eine Auflösung des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens insgesamt verhindert haben. Die begleitenden Maßnahmen, Erstellung eines Entflechtungsplans, Einberufung von Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen und beratende Begleitung dieser Schritte, sowie Abstimmung mit dem BKartA, mussten unter starkem zeitlichem Druck erledigt werden und konnten zu einem für die betroffenen Gesellschaften und deren Gesellschafter zufriedenstellenden Ergebnis geführt werden.
Fallbericht des BKartA vom 20.07.2020 – AZ B1-216/17 [PDF] →
