Im Jahr 2013 hat das Bundeskartellamt insgesamt 10 Unternehmen, vorwiegend im Raum Baden-Württemberg und Bayern wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen und abgestimmter Verhaltensweisen beim Vertrieb von Fertiggaragen durchsucht.
Vorgeworfen wurde den Unternehmen im südwest-deutschen Raum, sich im Zeitraum 2005 bis 2012 mehrfach pro Jahr getroffen zu haben, mit dem Ziel, Mindestverkaufspreise für Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Die Teilnehmer des Arbeitskreises sollen im Raum Südwestdeutschland und angrenzend im Raum Bayern drei verschiedene Preiszonen mit dem Ziel eingerichtet haben, das Preisniveau in den jeweiligen Zonen zu stabilisieren. Außerdem soll es zu einer Differenzierung der vereinbarten Preise je nach branchentypischen Kundengruppen und einer Abstimmung über die Einführung diverser Zuschlagspositionen gekommen sein.
Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer haben in dem sich an die Durchsuchungen anschließenden Bußgeldverfahren ein betroffenes Unternehmen vertreten. In Abstimmung mit dem Bundeskartellamt wurde seitens Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer frühzeitig, d. h. noch vor Abschluss der Ermittlungen, ein Settlement-Verfahren eingeleitet.
In dem Verfahren konnte dargestellt werden, dass sich eine bußgeldrelevante Beteiligung des betroffenen Unternehmens an den angeblichen Absprachen nur auf einen Teil des untersuchten Zeitraums bezogen hat. Auch konnte dargestellt werden, dass sich der getätigte Umsatz des Unternehmens in dem relevanten Zeitraum nur teilweise auf den Vertrieb von Fertiggaragen bezogen hat. Schließlich konnte die Rolle des betroffenen Unternehmens als Mitläufer bei den getätigten Absprachen und die schwierige Situation des betroffenen Unternehmens im Markt dargestellt werden.
Ende 2014 konnte daher mit dem Bundeskartellamt eine Einigung über die Geldbuße für das betroffene Unternehmen und die Geldbußen für deren Geschäftsführer gefunden werden.
