Am 23.02.2010 hat das Bundeskartellamt in Deutschland vier Unternehmen wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bzw. abgestimmter Verhaltensweisen beim Vertrieb von Betonrohren, Betonschächten und sonstigen Kanalbauten durchsucht.
Gegen weitere vier Unternehmen und Verantwortliche wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen eingeleitet.
Im Zuge des sich anschließenden Bußgeldverfahrens haben Dres. Hicker, Hammer, Müller-Feldhammer einen Hersteller in dem Verfahren vertreten. Gegenüber dem Bundeskartellamt konnte dargestellt werden, dass sich der Hersteller aufgrund von wirtschaftlichen Abhängigkeiten in einer schwierigen Marktsituation befand. Ferner konnte gegenüber dem Bundeskartellamt dargestellt werden, dass nur ein geringer Teil der von dem Hersteller getätigten Umsätze von den durch das Bundeskartellamt nachgewiesenen Absprachen betroffen war.
Anfang des Jahres 2012 konnte daher mit der 12. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts eine Einigung sowohl über die Geldbuße für das herstellende Unternehmen als auch über die Geldbuße für dessen Geschäftsführer gefunden werden.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 01.03.2012 [PDF] →
