Die Einhaltung des Kartellverbots im Rahmen von Beteiligungen in der Steine- und Erdenindustrie. Zulässige Gestaltung konzentrativer Gemeinschaftsunternehmen.

Fachtagung des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg e. V.
vom 26.06.2012 in Ostfildern:

Anlass für die Abhaltung der Tagung waren angekündigte Untersuchungen des Bundeskartellamts von ganzen Branchen auf Kartellverstöße und kartellrechtswidrige Verflechtungen. Im Fokus dieser Untersuchungen stehen weiterhin die Sektoren Transportbeton und mineralische Rohstoffe. Zudem hat das Bundeskartellamt bereits in drei Fällen bestehende Gemeinschaftsunternehmen im Hinblick auf die Einhaltung des Kartellverbots geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinschaftsunternehmen entflochten werden mussten.

Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar im Einzelnen die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines konzentrativen Gemeinschaftsunternehmens und die Folgen eines Abweichens von diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen dar. Anhand eines konkreten Beispielsfalles werden zulässige und unzulässige Konstellationen einander gegenübergestellt. Die Teilnehmer des Seminars sollten so in die Lage versetzt werden, kartellrechtlich nicht einwandfreie Konstellationen im Zusammenhang mit dem eigenen Unternehmen zu erkennen.

Zu den einzelnen unzulässigen Konstellationen werden zudem Hinweise für eine mögliche zulässige Gestaltung gegeben.

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