Kartellrechtsschulung nach den EVB Kartellrechtsprävention der Deutschen Bahn AG

Autor:

Seminar des Bundesverbandes mineralische Rohstoffe e. V.
am 26.08.2015 in Würzburg:

VortragDie Deutsche Bahn AG, die in Deutschland eines der Unternehmen mit dem höchsten Einkaufsumsatz ist, hat im Anschluss an die Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts gegen Schienenhersteller und andere Zulieferer sich einen Verhaltenskodex für die Geschäftspartner des Deutsche Bahn-Konzerns gegeben. Dieser Verhaltenskodex verpflichtet die Geschäftspartner der Deutsche Bahn AG alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und insbesondere keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen, zu treffen.

Zusätzlich hat sich die Deutsche Bahn AG ergänzende Vertragsbedingungen für die Kartellprävention (EVB-Kartellprävention) gegeben. Diese fordern von den Vertragspartnern der Deutsche Bahn AG ein unternehmensinternes kartellrechtliches Regelwerk, das für alle Mitarbeiter verbindliche kartellrechtliche Verhaltensanforderungen aufstellt. Außerdem werden verbindlich Präsenzschulungen für die Unternehmensführung und gegebenenfalls für Mitarbeiter mit Wettbewerberkontakt für verbindlich erklärt. Diese Präsenzschulungen müssen von Compliance-Experten mit kartellrechtlicher Expertise abgehalten werden.

Die auf Initiative des Bundesverbandes mineralische Rohstoffe e. V. zustande gekommene Kartellrechtsschulung orientiert sich inhaltlich an den Vorgaben der Deutsche Bahn AG, die vorsehen, dass insbesondere die Risikobereiche Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Absprachen bei Ausschreibungen anhand von Beispielsfällen zu behandeln sind.

Teilnehmer des Seminars waren Unternehmer und Unternehmensvertreter von Gleisschotter produzierenden Unternehmen. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, durch Fragen und Diskussionsbeiträge einzelne Punkte des Vortrags zu vertiefen.

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Über den Autor:

Dr. Ralf Müller-Feldhammer, geboren 1961. Studium in Erlangen, Lausanne, Freiburg und Austin, Texas. Seit 1990 Rechtsanwalt. 1993 – 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter Univ. Leipzig. Tätigkeitsschwerpunkte: Gründung von Kartellen und Gemeinschaftsunternehmen sowie Beratung und Betreuung mittelständischer Unternehmen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Bußgeldverfahren. Betreuung mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts. Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs.