Fachtagung des Fachverbandes Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e. V.
im Rahmen der 59. BetonTage 2015 vom 24.02.2015 in Ulm:
Die jährlich stattfindenden BetonTage in Neu-Ulm stellen den größten Fachkongress der Beton- und Fertigteilindustrie in Europa dar. Sie geben Referenten in einem Forum „Wirtschaft und Recht“ die Gelegenheit u. a. rechtliche Themen darzustellen. In diesem Zusammenhang ist in Abstimmung mit den Veranstaltern der 59. BetonTage das Thema der kartellrechtlich zulässigen Gestaltung von Kontakten zwischen Wettbewerbern, insbesondere im Rahmen bilateraler Kontakte, im Rahmen von Arbeitskreisen und im Rahmen von Verbandsveranstaltungen aufgegriffen worden.
Konkreter Anlass für die Veranstaltung waren Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden und sich anschließende Bußgeldverfahren in der Beton- und Fertigteilbranche, deren Ausgangspunkt Gesprächskreise von Konkurrenten und Verbandsveranstaltungen waren.
Ziel der Veranstaltung war es, den rechtlich zulässigen Rahmen von Kontakten mit Wettbewerbern darzustellen und die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, verbotene und rechtlich kritische Absprachen von zulässigen Gesprächsinhalten abzugrenzen. Gleichzeitig wurden im Rahmen eines Überblicks zulässige Formen der Kooperation mit Wettbewerbern aufgezeigt.
In einem zweiten Teil der Veranstaltung wurden den Teilnehmern konkrete Hinweise zu kartellrechtlich zulässigem Verhalten in kritischen Situationen, so z. B. im Rahmen von Verbandsveranstaltungen, bei der Bekanntgabe von Preiserhöhungen und bei der Abwicklung von Kollegenlieferungen, d. h. Geschäften mit Wettbewerbern, aufgezeigt.
Abschließend wurde ein kurzer Blick auf die Bußgeldbemessung der deutschen und europäischen Kartellbehörden zur Einschätzung eines etwaigen Risikos einer Kartellrechtsverletzung geworfen.
Über den Autor:
Dr. Ralf Müller-Feldhammer, geboren 1961. Studium in Erlangen, Lausanne, Freiburg und Austin, Texas. Seit 1990 Rechtsanwalt. 1993 – 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter Univ. Leipzig. Tätigkeitsschwerpunkte: Gründung von Kartellen und Gemeinschaftsunternehmen sowie Beratung und Betreuung mittelständischer Unternehmen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Bußgeldverfahren. Betreuung mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts. Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs.